Zollbestimmungen

Möchten Sie auf Ihrer Reise nach Polen Waren einführen oder ausführen, so müssen Sie einige Bestimmungen und Gesetze beachten. Wir haben hier die wichtigsten Ein- und Ausfuhrbestimmungen für Sie zusammengefasst.

Gegenstände zum persönlichen Gebrauch und Geschenke dürfen in beliebig großen Mengen eingeführt werden; entscheidend ist, dass nicht der Verdacht aufkommt, sie seien zu Handelszwecken bestimmt. Man darf zwei Fotoapparate, eine Videokamera und eine unbegrenzte Summe westlicher Währung einführen. Ausländisches und polnisches Geld darf bis zu 10 000 Euro ohne Deklaration ein- und ausgeführt werden.

Für die Ausfuhr von Antiquitäten braucht man eine Erlaubnis des jeweiligen Denkmalschutzamtes (wojewodzki konserwator zabytkow). Mit Beitritt Polens in die EU im Mai 2004 gelten was Alkohol betrifft die gleichen Zollbestimmungen wie überall in der EU.

Ein- und Ausfuhrbeschränkungen

Die Einfuhr von Betäubungsmitteln und Schusswaffen ist verboten. Pelze, Leder- und Goldwaren sind zollpflichtig.
Antiquitäten, Kunstwerken und kulturhistorisch wertvollen Objekten, die vor 1945 entstanden sind, dürfen nur ausgeführt werden, wenn eine Genehmigung des Wojwodschafts-Denkmalskonservator vorliegt. Diese Genehmigungen können über Antiquitätenläden beantragt werden.

Warenverkehr innerhalb der EU

Innerhalb der EU ist der Warenverkehr für Reisende unbeschränkt, solange die Waren nur für den eigenen Bedarf sind und nicht verkauft werden sollen. Die Waren dürfen zudem nicht in Duty-free-Shops gekauft worden sein.

Die EU-Staaten haben das Recht, Verbrauchsteuern auf Tabakwaren oder Spirituosen zu erheben, wenn die Produkte nicht für den Eigenbedarf bestimmt sind. Für Reisende aus den neuen EU-Ländern (ausser Malta und Zypern) bestehen länderspezifische Übergangsregelungen bis zur Einführung einer Mindestverbrauchsteuer für die Einfuhr von Tabakwaren in die alten EU-Länder, die mit den jeweiligen erlaubten Einfuhrmengen aus Nicht-EU-Ländern identisch sind (bis Ende 2008 für Polen).

Folgende Höchstmengen gelten als persönlicher Bedarf:

  • 800 Zigaretten (nur Personen ab 17 J.)
  • 400 Zigarillos (nur Personen ab 17 J.)
  • 200 Zigarren (nur Personen ab 17 J.)
  • 1 kg Tabak (nur Personen ab 17 J.)
  • 110 Liter Bier (nur Personen ab 17 J.)
  • 90 Liter Wein (davon höchstens 60 Liter Schaumwein) (nur Personen ab 17 J.)
  • 10 Liter hochprozentige Alkoholika (nur Personen ab 17 J.)
  • 20 Liter mit Alkohol angereicherter Wein (z. B. Port oder Sherry) (nur Personen ab 17 J.)
  • 50 g Parfüms und 0,25 Liter Eau de Toilette
  • 500 g Kaffee oder 200 g Auszüge, Essenzen oder Konzentrate aus Kaffee oder Zubereitungen auf der Grundlage dieser Waren oder auf der Grundlage von Kaffee (nur Personen ab 15 J.)
  • Arzneimittel (Menge, die dem persönlichen Bedarf während der Reise entspricht)
  • andere Waren bis zu einem Warenwert von insgesamt 175 &Euro; (ausgenommen davon sind jedoch Goldlegierungen und Goldplattierungen in unbearbeitetem Zustand oder als Halbzeug (Halbfabrikat) und Treibstoff)

Wenn größere Mengen mitgeführt werden, muss dies begründet werden, z.B. mit einer Hochzeit für die man die Waren benötigt.

Duty-free-Verkauf in der EU

Innerhalb der EU wurde der Duty-free-Verkauf auf Flug- und Schiffshäfen abgeschafft. Nur noch Reisende, die die EU verlassen, können im Duty-free-Shop günstig einkaufen.